Aktuelles aus dem Rathaus
Plakatierungsgenehmigungen nur mit schriftlichen Antrag und Vorauskasse!
Das Formular kann am PC ausgefüllt werden. Bitte unterschrieben per Post oder
Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis!
Das Formular kann am PC ausgefüllt werden. Danach bitte ausdrucken und per Post
Wohnungsgeberbestätigung
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um-, und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Leitfaden für Vereinsfeiern