Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte und ist ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben. Die Grundsteuer fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken und dient der Finanzierung von Schulen, Kitas oder Büchereien. Sie ist also wichtig für jeden von uns.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Checkliste erstellt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern eine zusätzliche Hilfestellung zur Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten. Die Checkliste gibt bei Wohngrundstücken eine Übersicht darüber, welche Daten auf den Grundsteuer-Vordrucken abgefragt werden und wo diese zu finden sind und kann hier heruntergeladen werden:
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Erstelldatum: Donnerstag, 14. Juli 2022 08:51
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Hebesätze - Grundsteuer (bisheriges Modell)

Hebesetze nach dem alten Modell!
  Heidenheim Westheim Gnotzheim
Jahr Grdst. A Grdst. B Grdst. A Grdst. B Grdst. A Grdst. B
2022 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2021 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2020 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2019 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2018 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2017 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2016 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2015 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2014 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2013 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2012 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2011 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2010 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2009 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2008 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2007 600% 500% 500% 450% 650% 650%
2006 600% 500% 500% 450% 800% 800%
2005 600% 500% 500% 450% 800% 800%
2004 600% 500% 500% 450% 800% 800%
2003 600% 500% 500% 450% 800% 800%
2002 500% 400% 500% 450% 800% 800%
2001 500% 400% 500% 450% 800% 800%
2000 500% 400% 500% 450% 800% 800%
1999 500% 400% 500% 450% 800% 800%

Grundsteuer

Die Hebesätze finden Sie im linken Menü!

Der Grundsteuer unterliegen zum einen

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die
  • übrigen Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).

Grundlage für die Steuerberechnung ist allein der Wert des Betriebes bzw. des Grundstücks. Hierbei sind jedoch die Wertverhältnisse zum 01.01.1964 maßgebend. Die persönlichen Verhältnisse des Grundstückseigentümers finden keine Berücksichtigung.

Die zuständige Gemeinde setzt die Grundsteuer fest. Dabei wird der vom Finanzamt mitgeteilte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, den die Gemeinde vorab in ihrer Satzung festgelegt hat, multipliziert. Bei der Bestimmung der Höhe des Hebesatzes kommt der Gemeinde ein weites Ermessen zu.

Wird der Einheitswert- und/oder der Grundsteuermessbescheid geändert, passt die Gemeinde die Grundsteuer von Amts wegen an.

Wird das Grundstück vermietet, kann die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer wird immer für das gesamte Kalenderjahr festgesetzt.

Zuständig für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages ist das Finanzamt in Gunzenhausen.

Die Fälligkeiten:

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge wie folgt fällig werden:
1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.

Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer auch am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.

Achtung:

Der zugegangene Grundsteuerbescheid bleibt so lange gültig, bis ein neuer Bescheid erstellt wird, d. h. es kann durchaus mehrere Jahre dauern, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten!

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