Allgemeines
- Vor einer standesamtlichen Eheschließung wird bei der Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot) überprüft, ob Ehehindernisse vorliegen, die einer standesamtlichen Trauung entgegenstehen
- Für die Anmeldung der Eheschließung können die benötigten Dokumente je nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Verlobten im Einzelfall variieren. Teilen Sie uns deshalb rechtzeitig die Namen und Anschriften der Heiratswilligen z.B. per E-Mail mit oder rufen Sie uns an. Wir teilen Ihnen gerne mit, welche Unterlagen vorzulegen sind oder wie weiter vorzugehen ist.
- Die Anmeldung der Eheschließung kann frühesten 6 Monate vor dem geplanten Trautermin stattfinden.
Trautermine
- Grundsätzlich sind Eheschließungen während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich
Montag – Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13:00 bis 17:30 Uhr
Terminwünsche können (ohne Zusicherung) mit dem Standesamt besprochen werden (Tel: 09833/9813-32)
- Die Möglichkeit einer Trauung am Samstag wird für das Jahr 2024, jeweils im Zeitraum 09:00 bis 14:00 Uhr, an folgenden Terminen angeboten:
- 20. Januar 2024
- 17. Februar 2024
- 16. März 2024
- 20. April 2024
- 15. Juni 2024
- 20. Juli 2024
- 16. November 2024
- 14. Dezember 2024
- Die Möglichkeit einer Trauung am Samstag wird für das Jahr 2025, jeweils im Zeitraum 09:00 bis 14:00 Uhr, an folgenden Terminen angeboten:
-
- 18. Januar
- 22. Februar
- 15. März
- 12. April
- 10. Mai
- 14. Juni
- 19. Juli
- 23. August
- 13. September
- 18. Oktober
- 15. November
- 13. Dezember
Bitte kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung von Termin und Uhrzeit. Standesbeamtin: Frau Linda Biermeyer
Unabhängig von den o.g. Terminen ist es möglich sich durch den jeweiligen 1. Bürgermeistern unserer Mitgliedsgemeinden (Heidenheim, Westheim, Gnotzheim) trauen zu lassen.
Bei Interesse nehmen Sie zwecks Terminvereinbarung direkt Kontakt zum jeweiligen Bürgermeister auf oder teilen Sie uns Ihren Wunsch mit und wir leiten die Anfrage entsprechend weiter.