Eheschließung

Allgemeines

  • Vor einer standesamtlichen Eheschließung wird bei der Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot) überprüft, ob Ehehindernisse vorliegen, die einer standesamtlichen Trauung entgegenstehen
  • Für die Anmeldung der Eheschließung können die benötigten Dokumente je nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Verlobten im Einzelfall variieren. Teilen Sie uns deshalb rechtzeitig die Namen und Anschriften der Heiratswilligen z.B. per E-Mail mit oder rufen Sie uns an. Wir teilen Ihnen gerne mit, welche Unterlagen vorzulegen sind oder wie weiter vorzugehen ist.
  • Die Anmeldung der Eheschließung kann frühesten 6 Monate vor dem geplanten Trautermin stattfinden.

Trautermine

  • Grundsätzlich sind Eheschließungen während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich

Montag – Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich von 13:00 bis 17:30 Uhr

Terminwünsche können (ohne Zusicherung) mit dem Standesamt besprochen werden (Tel: 09833/9813-32) - Es besteht an folgenden Tagen die Möglichkeit einer Trauung am Samstag:

Samstagstermine 2026

Die Möglichkeit einer Trauung am Samstag wird für das Jahr 2026, jeweils im  Zeitraum 09:00 bis 14:00 Uhr, an folgenden Terminen angeboten:

Januar/Februar keine Termine vorgesehen ggf. auf Anfrage beim Standesamt.

März: Samstag 14.03.2026

April: Samstag 18.04.2026

Mai: Samstag 09.05.2026

Juni: Samstag 13.06.2026

Juli: Samstag 18.07.2026

August: Samstag 15.08.2026

September: Samstag 05.09.2026

Oktober: Samstag 17.10.2026

November: Samstag 14.11.2026

Dezember: Samstag 12.12.2026

Bitte kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung von Termin und Uhrzeit. Standesbeamtin: Frau Linda Biermeyer

Unabhängig von den o.g.  Terminen ist es möglich sich durch den jeweiligen 1. Bürgermeister(in) unserer Mitgliedsgemeinden (Heidenheim, Westheim, Gnotzheim) trauen zu lassen.

Bei Interesse nehmen Sie zwecks Terminvereinbarung direkt Kontakt zum jeweiligen Bürgermeister auf oder teilen Sie uns Ihren Wunsch mit und wir leiten die Anfrage entsprechend weiter.

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