Geburten

Beurkundung nur bei Hausgeburten! Bei Geburt im Krankenhaus ist das Standesamt am Sitz des Krankenhauses zuständig!

Mitzubringen wäre:

Personalausweis oder Reisepass, Nachweis über den akademischen Grad, bei ehelichen Kindern: Stammbuch der Eltern oder  Heiratsurkunde (falls die Eheschließung im Ausland stattfand) oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (Eheschließung nach dem 1.1.1958 im Inland). Bei nichtehelichen Kindern: Geburtsurkunde der Mutter und - falls die Mutter verheiratet war - Nachweis über die Auflösung der Ehe/Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Mannes.

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