Allgemeine Informationen:
Bitte denken Sie daran entsprechende Ausweispapiere rechtzeitig vor Ablauf, besonders vor Reisen, zu beantragen. Die Wartezeit für Personalausweise und Reisepässe beträgt zwischen 3-4 Wochen.
Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen, da eine Unterschrift benötigt wird. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Für alle Ausweisdokumente wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) gefordert.
Haben Sie Ihren Ausweis verloren? Hier können Sie Verlusterklärung online abgeben! Weitere onlinedienste finden Sie hier!
Personalausweis
Information
Seit 01. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Neben dem neuen Format, gibt es auch einige digitale Neuerungen.
Die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis und das Lichtbild sind nun auch digital abgelegt. Zusätzlich können auf Ihren Wunsch die Fingerabdrücke digital gespeichert werden.
- Diese derzeit noch freiwillige Speicherung der Fingerabdrücke entfällt zum 02.08.2021. Ab diesem Tag ist die Speicherung der Fingerabdrücke verpflichtend.
Der neue Personalausweis umfasst weiter die Online-Ausweisfunktion und Unterschriftsfunktion. Das bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, sich im Internet oder an Automaten auszuweisen oder sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente online zu unterzeichnen.
Für Personen unter 16 Jahren werden Personalausweise ohne Online-Ausweisfunkton ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter der Antragstellenden abhängig:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Vorläufiger
Der vorläufige Personalausweis wird schnellstmöglich von der Ausweis- und Passbehörde ausgestellt.
Er hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten und kostet 10,00 €.
Gebühren
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres – 22,80 €
Ab Vollendung des 24. Lebensjahres – 37,00 €
vorläufiger Personalausweis – 10,00 €
Antragstellung
Folgende Unterlagen sind zur Beantragung mitzubringen:
- altes Ausweisdokument (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Personenstandsurkunde (Familienstammbuch, Geburts-/Abstammungsurkunde)
- biometrisches Lichtbild (evtl. Link zur Mustertafel?)
- Zustimmungserklärung / Sorgerechtsbeschluss (Negativbescheinigung) bei Kindern
- Personalausweisen – unter 16 Jahren
- Reisepass - unter 18 Jahren
Wichtig: Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen!
Aushändigung
Ungefähr 2 - 3 Wochen nach Beantragung des Personalausweises im Ausweis- und Passbehörde erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei in Berlin, sofern Sie bereits über 16 Jahre sind.
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine andere Person, unter Vorlage einer ausgefüllten Vollmacht und des alten Personalausweises, erfolgen.
Beachte: Liegt kein PIN-Brief vor, kann der Personalausweis nur an den Ausweisinhaber persönlich ausgehändigt werden.
Pass
Information
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter der Antragstellenden abhängig:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Sofern kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, darf niemand mehrere Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
Vorläufiger
Der vorläufige Reisepass wird schnellstmöglich von der Ausweis- und Passbehörde ausgestellt.
Er hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und kostet 26,00 €.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt.
Gebühren
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres - 37,50 €
Ab Vollendung des 24. Lebensjahres - 60,00 €
Vorläufiger Reisepass – 26,00 €
Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass - 32,00 €
Antragstellung
Folgende Unterlagen sind zur Beantragung mitzubringen:
- altes Ausweisdokument (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Personenstandsurkunde (Familienstammbuch, Geburts-/Abstammungsurkunde)
- biometrisches Lichtbild (evtl. Link zur Mustertafel?)
- Zustimmungserklärung / Sorgerechtsbeschluss (Negativbescheinigung) bei Kindern
- Personalausweisen – unter 16 Jahren
- Reisepass - unter 18 Jahren
Wichtig: Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen!
Aushändigung
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin für Reisepässe liegt derzeit bei 3 – 4 Wochen.
Sobald Ihr Reisepass zur Abholung in der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm bereit liegt, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Der Reisepass kann ebenfalls von einer anderen Person abgeholt werden, wenn eine ausgefüllte Vollmacht und der evtl. vorliegende alte Reisepass vorgelegt wird.
Kinderreisepass
Information
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist möglich für Kinder unter 12 Jahren. Die Gültigkeit des Kinderreispasses beträgt 1 Jahr. Die Verlängerung bzw. Aktualisierung von noch gültigen Kinderreisepässen ist längstens bis zum 12. Lebensjahr möglich.
Sollte zur Beantragung des Kinderreisepasses lediglich ein Elternteil erscheinen, ist eine ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung (siehe Downloadbereich) mitzubringen.
Antragstellung
Folgende Unterlagen sind zur Beantragung vorzulegen:
- Ausweisdokument der Mutter / des Vaters bzw. des gesetzlichen Vertreters
- Geburtsurkunde des Kindes
- aktuelles biometrisches Lichtbild (unabhängig vom Alter des Kindes)
- vorliegende Personaldokumente (z.B. bisheriger Kinderreisepass)
- Augenfarbe und Größe des Kindes
- Zustimmungserklärung
Ab dem 10. Lebensjahr ist zwingend eine Unterschrift des Kindes notwendig. Das Kind muss dann bei der Beantragung dabei sein. Falls das Kind bereits schreibkundig ist, kann es auch vorher schon unterschreiben.
Beachte: Nicht in jedem Land ist die Einreise mit dem Kinderreisepass möglich. Bitte erkundigen Sie sich daher vorher über die Einreisebestimmungen.
Informationen erhalten Sie über das Auswärtige Amt unter https://www.auswaertiges-amt.de/.
Gebühr
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 €, für eine Aktualisierung/Verlängerung 6,00 € und ist bei Antragstellung zu begleichen.
Zustimmungserklärung zur Ausweisbeantragung bei minderjährigen Kindern und geschäftsunfähigen Personen
Hier finden Sie alle Informationen nochmals in einem PDF