An- und Ummeldungen |
Bescheinigungen aus dem Melderegister |
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Wer? |
persönliche Vorsprache | persönliche Vorsprache oder Vollmacht |
Wann? |
innerhalb einer Woche nach Bezug der neuen Wohnung bzw. nach Auszug aus der alten Wohnung | bei Bedarf (z.B. Aufenthaltsbescheinigung vor der Eheschließung) |
Wie? |
nur gesetzlich vorgeschriebener Vordruck | ohne Antragsformular |
Was mitbringen? |
bei Anmeldung: Pers.ausw., Reisepass und Kinderausweis (soweit vorhanden); je nach Einzelfall Scheidungsurteil und/oder Auszug aus dem Familienbuch |
Personalausweis oder Reisepass |
Wie viel kostet es? |
gebührenfrei; bei verspäteten Meldungen wird ein Verwarnungsgeld je nach Verspätungszeitraum erhoben |
5,- Euro |
Wie lange dauert es? |
sofortige Bearbeitung | |
Ist das alles? |
Bitte bedenken Sie, dass im Schema gemachte Angaben nicht immer zutreffend sein können. Es gibt immer wieder Einzelfälle, bei denen zusätzliche Bescheinigungen oder Nachweise etc. verlangt werden müssen. | |
Wo muss ich hin? |
VG-Gebäude, Frau Jasmin Weigel, Tel: 09833/9813-30 | |
Wann ist offen? |
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30, sowie nach Vereinbarung |