Abwassergebühren Westheim

Ortsteil Westheim      
Zeitraum:

Grundgebühr/Jahr

Grundgebühr/Jahr Einleitungsgebühr
bis 10 m³/h über 10 m³/h pro m³
ab 01.01.2024 (Westheim und Ostheim)
 72,00 € 144,00 € 3,36 €
vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 72,00 € 144,00 € 3,10 €
vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 192,00 € 384,00 € 3,10 €
vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 144,00 € 288,00 € 2,50 €
vom 01.01.2010 bis 31.12.2013 96,00 € 192,00 € 1,65 €
       
       
Ortsteil Ostheim      
Zeitraum: Grundgebühr/Jahr Grundgebühr/Jahr Einleitungsgebühr
bis 10 m³/h über 10 m³/h pro m³
ab 01.01.2024 (Westheim und Ostheim)
72,00 € 144,00 € 3,36 €
vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 72,00 € 144,00 € 1,50 €
vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 108,00 € 216,00 € 1,50 €
vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 72,00 € 144,00 € 0,95 €
vom 01.01.2010 bis 31.12.2013 60,00 € 120,00 € 0,60 €
       
       
Ortsteil Hüssingen      
Zeitraum: Grundgebühr/Jahr Grundgebühr/Jahr Einleitungsgebühr
bis 10 m³/h über 10 m³/h pro m³
ab 01.01.2024 90,00 € 180,00 € 2,75 €
vom 31.12.2020 bis 31.12.2023 90,00 € 180,00 € 2,65 €
vom 01.01.2018 bis 31.12.2019
108,00 € 216,00 € 2,00 €
vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 96,00 € 192,00 € 1,65 €
vom 01.01.2010 bis 31.12.2013 72,00 € 144,00 € 1,30 €
       

Die zugrundeliegenden Satzungen finden Sie auf der jeweiligen Gemeindehomepage (Westheim)

Zum 1. Januar 2020 wurden die beiden bisher eigenständigen Entwässerungseinrichtungen Westheim und Ostheim zu einer rechtlichen Einheit verschmolzen. Bis zum technischen Zusammenschluss der Entwässerungseinrichtung Ostheim mittels einer neuen Druckleitung an die neue Kläranlage in Westheim erfolgte eine Gebührenabstufung. Ab 1. Januar 2024 gelten in Ostheim und in Westheim die selben Einleitungsgebühren (3,36 €). Die Grundgebühr wurde bereits zum 1.1.2020 vereinheitlicht.

Der Ortsteil Hüssingen bleibt weiterhin als eigenständige Entwässerungseinrichtung bestehen und wurde als Abwassergast mittels Druckleitung an die Nachbarkläranlage in Hechlingen a. See angeschlossen.

Ortsteile Roßmeiersdorf u. Pagenhard
Ab 01.01.2009 werden die Anwesen die keine eigene Abwasserentsorgung (Kleinkläranlage) nachweisen als Kleineinleiter abgerechnet.

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