Hunde, die sich länger als 3 Monate im Gemeindegebiet aufhalten und älter als 4 Monate sind, müssen bei der Gemeinde angemeldet werden!
Zuständigkeit bei der VGem Hahnenkamm: Herr Manuel Hüttmeyer
Die Hundesteuer beträgt in allen Mitgliedsgmeinden der VGem Hahnenkamm seit 01.01.2021:
1. Hund
40,00 €
2. Hund
80,00 €
3. Hund
120,00 €
Jeder weitere Hund
120,00 €
Kampfhund
500,00 €
An- und Abmelden zur Hundesteuer:
Die An- und Abmeldung eines Hundes kann online erfolgen.
Die Hundesteuer wird um die Hälfte ermäßigt für:
- den 1. Hund, der in einer Einöde oder einem Weiler als Wachhund gehalten wird (als Einöde gelten mehrere Anwesen, mit höchstens 50 Personen und mehr als 100 m Abstand zur nächsten Ortschaft)
- Jagdhunde mit entsprechender Prüfung
Steuerfrei:
- sind Hunde zur Bewachung von Herden
- Blindenhunde
Hunde auf Reisen mitnehmen - Hundemarke?
Aus gegebenen Anlass möchte die VG Hahnenkamm auf folgendes hinweisen:
Im Bereich der VG (Heidenheim, Westheim, Gnotzheim) werden aus Kostengründen
k e i n e Hundemarken
ausgegeben! Wenn Sie ihren Vierbeiner also mit auf Reisen nehmen führen Sie bitte, um unnötigen Ärger mit der Polizei zu vermeiden, den letzten Hundesteuerbescheid mit. Es kam bereits vor, dass Hundehalter von der Polizei auf die fehlende Marke angesprochen wurden.
Das Tragen von Hundemarken ist gesetzlich nicht vorgeschrieben! Jede Gemeinde kann dies für sich selbst regeln. In vielen Städten dient die Marke jedoch als Nachweis, dass der Hund bei der Stadt angemeldet wurde und somit keine Steuer hinterzogen wird.
Im Zweifelsfall weisen Sie die Polizei auf die Sachlage hin und bitten um einen klärenden Anruf in der Verwaltungsgemeinschaft.
Übrigens: Wer mit seinem Hund ins Ausland reisen will, sollte die strengen Einfuhrbestimmungen mancher Länder unbedingt beachten. Großbritannien und Irland z.B. verlangen eine Tollwutimpfung bereits sieben Monate vor Einreise - der Besuch beim Tierarzt ist also Pflicht. Zudem muss dem Tier ein Microchip eingesetzt werden, welchen auch Frankreich verlangt.