Die vorgezogene Bundestagswahl findet am Sonntag, 23.02.2025 statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die am Wahltag
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetztes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis Sonntag, 02. Februar 2025 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Sollte bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung bei Ihnen vorliegen, wenden Sie sich umgehend an das Wahlamt der VGem Hahnenkamm unter 09833/9813-30 zur Prüfung des Sachverhalts.
Die Wahlbenachrichtigung gibt Ihnen Auskunft darüber, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und enthält außerdem Angaben zum Wahlraum, dessen Barrierefreiheit und den Möglichkeiten zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen.
Wahlschein/Briefwahl
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen können Briefwahlunterlagen bis Dienstag, 18. Februar 2025 online beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigung zählt darüber hinaus weitere Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Besonders hinweisen möchten wir vor allem auf die Beantragung durch QR-Code. Jede Wahlbenachrichtigung enthält einen personalisierten QR-Code mit dem die Wahlunterlagen schnell und einfach beantragt werden können.
Bitte beachten:
Stand 06.02.2024: Der Versand von Briefwahlunterlagen hat begonnen!
Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr bei der VGem Hahnenkamm abgegeben werden.