Ab 1. Januar 2025 - Abrechnung der Müllgebühren durch das Landratsamt

Aktueller Hinweis: Ab 1. Januar 2025 erfolgt die Abrechnung der Müllgebühren für die 3 Mitgliedsgemeinden nicht mehr über die Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, sondern direkt durch das Landratsamt!

Bitte folgendes beachten!

Zum 01. Januar 2025 ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm daher die Zuständigkeit für An- und Abmeldungen, sowie Änderungen des Volumens von Mülltonnen.

Neuer Ansprechpartner ist zukünftig ausschließlich die Müllgebührenverwaltung des Landkreises, erreichbar unter der Telefon-Nr. 09141 902-117, 09141 902-346 oder 09141 902-102 oder auch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Ausgabe/Rücknahme/Tausch der Mülltonnen erfolgte bisher durch das Personal der Verwaltungsgemeinschaft in Heidenheim. Diesen Service kann die VG zukünftig nicht mehr anbieten. Die Aus- und Rückgabe kann derzeit (noch) NICHT durch den Wertstoffhof Heidenheim erfolgen, die 3 Gemeinden arbeiten aber an einer bürgerfreundlichen Lösung. Diese werden zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt und auf den Internetseiten der Gemeinden veröffentlicht.

Vorläufig können die Tonnen bei den Recyclinghöfen in Gunzenhausen und Weißenburg oder am Werstoffhof Dittenheim, Markt-Berolzheim und bei Stadtwerke Treuchtlingen abgeholt oder zurückgegeben werden.

Die Ausgabe/Rücknahme/Tausch erfolgt jedoch nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins, der zwingend vorher beim Landratsamt anzufordern ist.

Weitere Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie online unter www.landkreis-wug.de/abfall/gebuehren-satzungen.

Wie läuft die Umstellung ab?

Alle Eigentümer erhalten heute von der jeweiligen Gemeinde einen Schlussbescheid für die Müllgebühren für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2024. Da die Müllgebühren für 2024 bereits vollständig eingezogen wurden, erhalten sie einen Null-Bescheid.

Vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden neue Gebührenbescheide für die Zeit ab dem 01.01.2025 erlassen. Aufgrund der Datenübernahme kann es dabei zu Abweichungen kommen, daher bitten wir Sie, die Tonnenanzahl, Tonnengröße und weiteres zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen.

rsp

Öffnungszeiten

Mo:  08:00–12:00 Uhr
Di:  08:00–12:00 Uhr
Mi:  08:00–12:00 Uhr
Do:  08:00–12:00 Uhr,
 
13:00–17:30 Uhr
Fr:  08:00–12:00 Uhr
Sa:  Geschlossen
So:  Geschlossen

(Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung)

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