Zweck
- Identifikation von Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren
- eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr an den jeweiligen Steuerpflichtigen
Allgemein
- aus der Steuer-ID ergeben sich keine personenbezogenen Daten, noch lässt sich das zuständige Finanzamt ablesen (= nichtsprechende Nummer)
- wird automatisch bei Geburt eines Kindes, sowie bei erstmaliger Anmeldung in Deutschland zugeteilt
- bleibt ein Leben lang gültig – keine Änderung bei Umzug oder Heirat
Wo steht die Steuer-ID zusätzlich
- Einkommenssteuerbescheid
- Lohnsteuerbescheinigung
- Lohn-/Gehaltsabrechnung
Verlegt, Verloren oder Vergessen?
- Erneute Mitteilung direkt beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen: BZSt - Erneute Mitteilung der IdNr
Bearbeitungsdauer: bis zu vier Wochen (bei Mehrfachanfragen und Rückfragen verlängert: bis zu zehn Wochen)
Kosten: gebührenfrei
- Ersatzbescheinigungen beim Einwohnermeldeamt
Bearbeitungsdauer bei persönlicher Vorsprache: Sofort
Kosten: 5,00 €
Die oben genannten, sowie weitere Informationen, sind nachzulesen unter: