Informationen zur steuerlichen Erfassung und Registrierung in ELSTER für Existenzgründer bei Gewerbeanmeldung
Seit 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Hierzu können sie sich kostenlos vor Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsprotal der Steuerverwaltung „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ registrieren. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs besteht die Möglichkeit unter www.elster.de in der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das Verfahren zur Erteilung einer Steuernummer wird durch diese Übermittlungsmöglichkeit beschleunigt.
Über den nachfolgenden Link: Existenzgründer - Bayerisches Landesamt für Steuern (bayern.de)
sind, neben weiteren nützlichen Informationen für Existenzgründer, die folgenden Dokumente:
- Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit
- Informationsblatt ELSTER
verfügbar.
Unabhängig davon ist das Gewerbe bei der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm An-, Ab- oder Umzumelden!
Nutzen Sie bitte die hier verfügbaren Formulare (diese können ausgefüllt, unterschrieben (auch digital) und per mail an die Verwaltungsgemeinschaft geschickt werden).