Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte und ist ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben. Die Grundsteuer fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken und dient der Finanzierung von Schulen, Kitas oder Büchereien. Sie ist also wichtig für jeden von uns.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer B keine Rolle mehr. Anders als nach dem sog. Bundesmodell wird die Grundsteuer B in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Der durch die Steuerverwaltung festgestellte Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz, den jede Kommune individuell bestimmt, multipliziert.
Die Regelungen zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) entsprechen weitgehend jenen des Bundesgesetzes. Die landwirtschaftlichen Wohngebäude mit ihrem Umgriff werden zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben des Landesamtes für Steuern. Das Schreiben enthält wichtige Informationen für alle Grundbesitzer und ist als Anlage zum Download, aber auch unter www.grundsteuerreform.de oder www.grundsteuer.bayern.de verfügbar!
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:
Tel: 089 – 30 70 00 77
Die Grundsteuererklärung können die Steuerpflichtigen in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 über ELSTer abgeben.
Die Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm kann Ihnen hierbei leider NICHT weiterhelfen! Weitere Informationen finden Sie in dem Infoschreiben des Bayerischen Landesamtes für Steuern: