Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)

Zweck

  • Identifikation von Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren
  • eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr an den jeweiligen Steuerpflichtigen

Allgemein

  • aus der Steuer-ID ergeben sich keine personenbezogenen Daten, noch lässt sich das zuständige Finanzamt ablesen (= nichtsprechende Nummer)
  • wird automatisch bei Geburt eines Kindes, sowie bei erstmaliger Anmeldung in Deutschland zugeteilt
  • bleibt ein Leben lang gültig – keine Änderung bei Umzug oder Heirat

Wo steht die Steuer-ID zusätzlich

  • Einkommenssteuerbescheid
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Lohn-/Gehaltsabrechnung

Verlegt, Verloren oder Vergessen?

Bearbeitungsdauer: bis zu vier Wochen (bei Mehrfachanfragen und Rückfragen verlängert: bis zu zehn Wochen)

Kosten: gebührenfrei

  • Ersatzbescheinigungen beim Einwohnermeldeamt

Bearbeitungsdauer bei persönlicher Vorsprache: Sofort

Kosten: 5,00 €

Die oben genannten, sowie weitere Informationen, sind nachzulesen unter:

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